„Die erneut hohe Realisierungsrate zeigt, dass Ausschreibungen funktionieren. Die Bieter haben Preise geboten, zu denen sie Anlagen errichten und betreiben können“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Für die Ausstellung einer Förderberechtigung müsse eine Anlage in Betrieb sein und der Antrag auf Förderberechtigung gestellt werden, merkt die Bundesnetzagentur an. Hierfür hätten Bieter nach der Erteilung eines Zuschlags zwei Jahre Zeit.
In Summe seien nach der dritten Ausschreibungsrunde 40 Förderberechtigungen für Projekte ausgestellt worden. Für vier Projekte davon sei die Frist zur Antragsstellung verpasst worden, woraufhin die Zuschläge, wie in der Verordnung für die Ausschreibung von Freiflächenanlagen festgeschrieben, erloschen seien.
Zusätzlich fielen in diesen Fällen Strafzahlungen an das EEG-Konto an, da es sich um nicht realisierte Zuschlagsmengen handelte. Eine Förderung der betroffenen Anlagen sei nur dann noch möglich, wenn sie erneut einen Zuschlag erhalten, erklärt die Behörde.
Im Zeitraum zwischen 2015 und 2016 wurden bislang sechs Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen durchgeführt. In der dritten Runde, deren Gebotstermin auf dem 1. Dezember lag, betrug der Zuschlagswert 8 Ct/kWh und wurde im Einheitspreisverfahren ermittelt.
Durch den hohen Wettbewerb sinke der Zuschlagspreis stetig, schreibt die Netzagentur. Im April 2015 lag er bei 9,17 Ct/kWh, bei kürzlich zurückliegenden Ausschreibung zum 1. Oktober 2017 lag er bei 4,91 Ct/kWh.