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Bundesregierung plant Ausschreibungen für Effizienz

Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz geht in die Ressortabstimmung und soll am 3. Dezember vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Erstmals sind wettbewerbliche Verfahren für die Vergabe von Fördermitteln im Strombereich vorgesehen.
Die Bundesregierung will ab dem kommenden Jahr die Förderung für Effizienzprojekte auch per Ausschreibungsmodell vergeben. Das geht aus dem Entwurf des „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ hervor, der jetzt in die Ressortabstimmung geht und am 3. Dezember vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Den Zuschlag für Förderzahlungen sollen in den Ausschreibungen diejenigen Bewerbungen erhalten, die sich mit dem „wirtschaftlichsten Kosten-Nutzenverhältnis“ auszeichnen. Der Entwurf des Aktionsplans liegt E&M Powernews vor.

Von 2015 bis 2017 soll in der Pilotphase das per Ausschreibung vergebene Fördervolumen für Effizienzprojekte im Strombereich gesteigert werden: von 15 Mio. Euro im Jahr 2015 über 50 Mio. Euro im Jahr 2016 und 100 Mio. Euro im 2017 auf mindestens je 150 Mio. Euro in den Jahren 2018 bis 2020. „Ziel des Pilotvorhabens […] ist die Senkung des Stromverbrauchs durch die technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von hocheffizienten strombetriebenen Produkten und Prozessen“, heißt es in dem Papier zur Ausrichtung des Programms.

Anders als bei herkömmlichen Fördermodellen, bei denen eine einheitlich festgelegte Förderquote zu Ineffizienzen führen könne, motiviere das Ausschreibungsverfahren Energiedienstleister, Stadtwerke, Energiegenossenschaften, Hersteller und andere Akteure, selbst wirtschaftliche Einsparmöglichkeiten im ausgeschriebenen Förderbereich aufzudecken und zu deren Umsetzung anzubieten.

Die Förderobergrenze von 150 Mio. Euro pro Jahr ist wohl eingezogen worden, damit das Programm nicht bei der Europäischen Union als Beihilfe notifiziert werden muss. Ab 2018 stellt das Papier nach einer Evaluierung einen möglichen deutlichen Aufwuchs der Finanzmittel in Aussicht.

Die deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte das Papier. „Die bekanntgewordenen Pläne der Bundesregierung sind sehr erfreulich für den Energieeffizienzmarkt. Neben der Steuerförderung für Gebäudesanierung würden mit den wettbewerblichen Ausschreibungen, den Ausfallbürgschaften für Contractingprojekte oder dem Pilotprogramm Einsparzähler äußerst vielversprechende neue Wege gegangen“, sagte der geschäftsführende Vorstand Christian Noll: „Es gibt aber auch noch Barrieren, die noch nicht hinreichend konkret adressiert sind. Das betrifft etwa die weiteren Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen aber auch die Themen Verbrauchsabrechnung und Energieausweis.“

Im Bereich Contracting ist ein Ausbau des vorhandenen Bürgschaftsangebot der Bürgschaftsbanken geplant, der für Kreditinstitute zu einer Verminderung des Ausfallrisikos führen soll. So sollen auch kleine und mittelgroße Unternehmen ermuntert werden, Effizienzmaßnahmen als Contracting anzubieten. Bei der Weiterentwicklung der kfW-Effizienzprogramme ist ein neuer Einstiegsstandard (10 Prozent Einsparung) und ein neuer Premium-Standard (30 Prozent Einsparung) vorgesehen.

Timm Krägenow

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