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BNetzA verhängt Zwangsgeld gegen Care Energy

Gegen die Hamburger Care-Energy Energiedienstleistungs GmbH & Co. KG hat die Bundesnetzagentur wegen Nichtvorlage der Anzeige der Energiebelieferung ein Zwangsgeld in Höhe von 400 000 Euro verhängt. Care Energy kündigte juristische Gegenmaßnahmen an.
Care Energy sei der Aufforderung zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden nicht ausreichend nachgekommen, teilte die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 22. Dezember mit. Die Behörde hatte am 12. November dieses Jahre Care Energy per Beschluss dazu verpflichtet, die Belieferung von Haushaltskunden anzuzeigen. Zwar habe der Hamburger Energiedienstleister am 3. Dezember die Belieferung angezeigt, diese Anforderungen habe aber nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt, so die BNetzA. Zudem habe sich nach Darstellung der BNetzA Care Energy an diesem Tag mit der Begründung abgemeldet, dass keine Energielieferung durchgeführt würde. Die Behörde kritisiert, dass keine Umstände genannt wurden, die eine Änderung der geschäftlichen Tätigkeit erklären würden. Der Hamburger Energiedienstleister Care Energy versteht sich selbst als Lieferant von „Nutzenergie“, die über eine besondere Rechtskonstruktion vergleichbar mit dem Contracting an Haushaltskunden abgegeben will. Dadurch versucht der Energiedienstleister die Zahlungsverpflichtung der EEG-Umlage zu umgehen, die jeder andere Stromlieferant abführen und auf seine Stromtarife aufschlagen muss.

„Care Energy ist in unseren Augen ein gewöhnlicher Stromlieferant“, ließ Jochen Homann, Präsident der BNetzA, sich zitieren. Es liege im Interesse der Verbraucher, dass das Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften eines Stromlieferanten beachte, dazu gehöre auch die Anzeige der Energiebelieferung bei der Bundesnetzagentur, so Homann.

Nach Einschätzung der BNetzA bestehe nach der Beendigungsanzeige von Care Energy nun derselbe rechtswidrige Zustand, wie vor der Abgabe der Belieferungsanzeige. Für den Fall, dass Care Energy seinen Verpflichtungen nicht bis zum 23. Januar 2015 nachkommt, hat die Behörde ein weiteres Zwangsgeld in Höhe von dann 800 000 Euro angedroht.

Care Energy kündigte indes an, „selbstverständlich“ gegen diesen Beschluss Einspruch zu erheben und sprach von einer „Rechtsbeugung, die ihresgleichen“ suche. Das Unternehmen kündigte eine strafrechtliche Überprüfung an und will gegen die verantwortlichen Beamten und den Präsidenten der BNetzA wegen Falschbeurkundung im Amt, Rechtsbeugung, Vollstreckung bzw. Verfolgung von Unschuldigen und der Verletzung von Dienst- und Steuergeheimnissen juristisch vorgehen. Zudem soll gegen die verantwortlichen Beamten und den Präsidenten der Bundesnetzagentur beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine offizielle Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht werden, teilte Care Energy mit.

Kai Eckert

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