Die Unterlagen beruhen demnach auf dem Untersuchungsrahmen, den die Bundesnetzagentur dem Übertragungsnetzbetreiber Amprion auf der Grundlage der Antragskonferenzen vom Februar 2015 in Weinheim und im März 2015 in Bingen aufgegeben hat. Auch Kommunen, Fachbehörden und andere Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, werden beteiligt, so die Bundesnetzagentur.
Einwände gegen die Planungen nimmt die Bundesnetzagentur bis zum 27. Dezember schriftlich an. Anschließend soll ein Erörterungstermin mit allen Einwendern stattfinden, bei dem die vorgebrachten Hinweise und Argumente erläutert werden. Erst danach werde der Verlauf des Trassenkorridors entschieden, der in diesem Abschnitt einen Kilometer breit sein werde. Innerhalb dieses Korridors wird später der genaue Leitungsverlauf festgelegt.
Das Gesamtvorhaben Ultranet wurde von den Vorhabenträgerunternehmen Amprion und Transnet BW in fünf Planungsabschnitte aufgeteilt. Die HGÜ-Trasse soll über rund 340 Kilometer von Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg führen. Bei dem Pilotprojekt sollen erstmals Gleichstromleitungen über bereits bestehende Wechselstromtrassen geführt werden.