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OLG Hamburg bestätigt Care Energy

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT dazu verurteilt, dem Hamburger Energieunternehmen United Power & Gas (UPG) die EEG-Umlage in Höhe von mehr als 7,5 Mio. Euro zu erstatten. Der Rechtsstreit dürfte aber in die nächste Runde gehen.
Nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg ist das beklagte Unternehmen UPG der falsche Adressat. In dem Verfahren ging es um die Zahlung der EEG-Umlage. UPG, besser bekannt unter seinem früheren Namen MK-Energy mit der Marke Care Energy, ist nach Einschätzung des OLG kein Lieferant an den Letztverbraucher, wie dies vom EEG (§37 Abs. 2) vorgegeben wird. Auch wenn die UPG als Bilanzkreisverantwortliche fungiere, sei dies nicht ausschlaggebend dafür, dass sie auch eine EEG-Umlage abzuführen habe. In der Urteilsbegründung argumentiert das OLG Hamburg, dass mit dem Bilanzkreis zunächst die Systemstabilität im Netz gewährleistet und nicht die Schuldner für die EEG-Umlage ermittelt werden sollen.

Für seine mk-Unternehmensgruppe hat sich der Geschäftsmann Martin Richard Kristek ein Konvolut an Geschäftseinheiten und Gesellschaften aufgebaut. Nach Feststellung des OLG Hamburg ist die Beklagte UPG „eines von drei rechtlich selbständigen“ Unternehmen, die unter der Marke Care Energy „verschiedene Leistungen und Dienstleistungen im Energiebereich anbietet“. Komplementärin aller Unternehmen ist danach die mk Holding GmbH. In diesem Konstrukt liefert die beklagte Gesellschaft offenbar Strom an eine für den Netzbetrieb gegründete Unternehmensgesellschaft, die den Strom in Nutzenergie umwandelt. Diese Nutzenergie wird dann über eine weitere Dienstleistungstochter an den Endkunden geliefert und nach einem zuvor vereinbarten Contracting-Vertrag verrechnet. Dafür ist nach Auffassung von Care Energy keine EEG-Umlage fällig. Dieser Argumentation folgte nun das OLG Hamburg, kritisierte in seiner E&M vorliegenden Urteilsbegründung das Geschäftsmodell allerdings äußerst scharf. Nach dem Gesamtbild der Verträge dränge sich geradezu auf, „dass die Beklagte und die Nebenintervenientinnen mit den Vertragsgestaltungen ein sogenanntes Schein-Contracting als echtes, steuerbegünstigtes Energie-Contracting darzustellen und zugleich zu erreichen versuche, dass möglichst keines der drei Unternehmen die EEG-Umlage zu zahlen hat“, schreibt das OLG Hamburg in seiner Urteilsbegründung. Vor diesem Hintergrund ließ das Hamburger Gericht eine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Die drei Übertragungsnetzbetreiber kündigten an, weitere Schritte prüfen zu wollen.

Kai Eckert

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