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Neues Jahr bringt neue Pflichten

2015 werden gesetzliche Regelungen wirksam, die Unternehmen unter anderem zu Energieaudits und zum Einbau von geeichten Stromzählern verpflichten. Außerdem starten Pilotvorhaben zur Energieeffizienz.
Industrie- und Gewerbebetriebe sollten die Änderungen dringend beachten, die das Energiedienstleistungsgesetz und das novellierte EEG in diesem Jahr bringen, rät der Energiedienstleister. Ispex AG aus Bayreuth. So verpflichte die aktuelle Neufassung des Energiedienstleistungsgesetzes Unternehmen, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Energieaudit muss unabhängig durch einen fachkundigen internen oder externen Auditor erfolgen.
 
Betroffen seien Unternehmen, die nicht als KMU im Sinne der EU-Definition eingestuft werden, aber auch Handel, Banken, Versicherungen, Kliniken, Krankenhäuser, Universitäten, öffentliche Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen. Von der Verpflichtung freigestellt sind Betriebe, die über ein Energiemanagementsystem verfügen, das wiederum die Voraussetzung für Steuererleichterungen, wie den Spitzenausgleich bei der Strom- bzw. Energiesteuer, oder für die Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG 2014 ist.

„Unternehmen sollten prüfen, ob sie die Schwellenwerte für KMU überschreiten und welche Anforderungen durch die Einführung der allgemeinen Energieauditpflicht auf sie zukommen“, rät Stefan Arnold, Vorstandsvorsitzender der Ispex. Er empfiehlt, rechtzeitig Vorbereitungen zu treffen, um die Umsetzungsfrist wahren zu können.
 
Geeichte Stromzähler nötig
 
Der Bayereuter Energiedienstleister weist außerdem darauf hin, dass das neue EEG Unternehmen ab dem 1. Januar 2015 zum Einbau von geeichten Stromzählern verpflichtet, mit denen alle Strommengen erfasst werden, die an der betreffenden Abnahmestelle an umlagepflichtigem Strom selbst verbraucht wurden. Für eine Antragsstellung nach der Besonderen Ausgleichregelung habe das zur Folge, dass dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) angezeigte Strommengen erst ab dem Zeitpunkt berücksichtigt werden können, ab dem diese über einen geeichten Stromzähler erfasst wurden. Da die Strommengen, die an dritte Unternehmen „im amtlichen oder geschäftlichen Verkehr“ weitergeleitet werden, dem Bafa ebenfalls angezeigt werden müssen, seien auch diese von geeichten Stromzählern zu erfassen.
 
Profitieren können Unternehmen von dem neuen Stromeffizienz-Pilotvorhaben zum wettbewerblichen Ausschreibungsmodell STEP up! (StromEffizienzPotenziale nutzen), dessen Ziel die Senkung des Stromverbrauchs ist. Dies soll durch eine offene Ausschreibung der technologie-, akteurs- und sektorübergreifende Förderung von strombezogenen Maßnahmen erfolgen. Im Rahmen von geschlossenen Ausschreibungen sollen in der Pilotphase darüber hinaus spezifische Bereiche mit bekannten hohen Potenzialen und bekannten Hemmnissen angesprochen werden. Hierzu können beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen mit hydraulischem Abgleich, Strom-Wärmemaßnahmen im Bereich der Industrie oder „Green IT“ gehören. Den Zuschlag erhalten die Maßnahmen, die sich im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit dem wirtschaftlichsten Kosten-Nutzen Verhältnis (Euro pro eingesparter kWh) auszeichnen.

Jan Mühlstein

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