Schwerpunktthemen werden die Umstellung der heute mit niederkalorischem L-Gas versorgten Gebiete in Nordwestdeutschland auf energiereicheres H-Gas und die Versorgungssicherheit sein.
Die Bundesnetzagentur verlangt von den Fernleitungsnetzbetreibern einige Änderungen gegenüber dem von ihnen im Juni vorgelegten Szenariorahmen. Sie betreffen Streichung, beziehungsweise Neuaufnahme oder Modifizierung von Gaskraftwerksprojekten im Rahmen Netzmodellierung.
Zudem wird den Netzbetreibern aufgegeben, das unsichere LNG-Terminalprojekt in Wilhelmshaven nicht mehr in den NEP aufzunehmen. Dagegen sollen sie das geplante LNG-Terminal in Brunsbüttel erstmals berücksichtigen.
Weitere Auflagen betreffen die Anbindung von Gasspeichern, die Analyse und Darstellung von Daten zu Versorgungsunterbrechungen sowie die Transparenz von Netzausbaumaßnahmen. „Wir haben den Fernleitungsnetzbetreibern aufgegeben, die geplanten Maßnahmen transparenter darzustellen“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Außerdem sollen die Netzbetreiber untersuchen, welcher Netzausbau notwendig wäre, falls die TENP-Pipeline, eine Nord-Süd-Transportverbindung entlang des Rheins, die für die Versorgung Süddeutschlands sehr wichtig ist, längere Zeit ausfiele.
„Wir stellen mit einer umfassenden Beteiligung des Marktes sicher, dass die Planung des Gasnetzausbaus gesamtwirtschaftlich angemessen erfolgt“, so Homann anlässlich der Bestätigung des Szenariorahmens. Auf dessen Grundlage erarbeiten die Fernleitungsnetzbetreiber nun den Entwurf für den nächsten Netzentwicklungsplan, den sie der Bundesnetzagentur bis 1. April 2018 vorlegen sollen.