Home » Beratung & Studien » Münchner dürfen über Heizkraftwerk abstimmen

Münchner dürfen über Heizkraftwerk abstimmen

Die benötigte Unterschriftenzahl für das Bürgerbegehren „Raus aus der Steinkohle!“ ist erreicht. Damit dürfen die Münchner abstimmen, ob das Heizkraftwerk Nord früher vom Netz muss.
Es geht um den Block 2 des HKW Nord der Stadtwerke München (SWM). In der bayerischen Landeshauptstadt wird bereits länger kontrovers darüber diskutiert, ob eine vorzeitige Abschaltung des Kohleblocks im Heizkraftwerk sinnvoll und machbar ist. Die treibende Kraft hinter dem Bürgerbegehren ist die ÖDP. Die Partei will mit dem Bürgerbegehren erreichen, das die Stadtwerke München (SWM) das Kohlekraftwerk im Münchner Norden bereits im Jahr 2022 vom Netz nehmen muss und argumentiert mit dem Klimaschutz. Der Stadtrat München steht mit einer großen Mehrheit hinter dem Szenario der SWM.

Die SWM wollen den Kohleblock wegen der damit verbundenen Fernwärmeversorgung und auch aus wirtschaftlichen Gründen bis 2035 weiterlaufen lassen. „Ein kompletter Ersatz der Fernwärmeleistung von Nord 2 durch Geothermie bereits bis zum Jahr 2022, wie vom Bürgerbegehren gefordert, ist weder finanziell noch organisatorisch oder technisch machbar“, heißt es von den Stadtwerken dazu. Sie stützen diese Aussage auf eine im Oktober 2016 beim Ökoinstitut in Auftrag gegebene Studie. Der Kohlebllock sei daher nüch für eine Übergangszeit notwendig.

Ob sich diese Übergangszeit nun dramatisch verkürzt für die Stadtwerke, werden wohl die Bürger entscheiden: Das Kreisverwaltungsreferat München hat auf E&M-Anfrage bestätigt, dass seit dem 1. August die notwendige Zahl an Unterschriften erreicht worden ist, um ein Bürgerbegehren zu starten. Seit Mitte Juli wurden beim Wahlamt im KVR mehr als 6 000 Unterschriftenlisten eingereicht und dort auf ihre Gültigkeit überprüft, teilte ein Sprecher des KVR mit. Mehr als 50 000 Menschen haben nach Angaben der ÖDP unterschrieben. Zur Erfüllung des Quorums wurden 33 598 gültige Unterschriften benötigt. Das entspricht drei Prozent der 1,1 Mio. stimmberechtigten Bürger. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens muss jedoch noch der Stadtrat am 9. August entscheiden.

Heidi Roider

About emvg

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>