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Gundremmingen darf zurückgebaut werden

Das bayerische Umweltministerium hat die Genehmigung zum Abbau von Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen erteilt.
Nach 33 Jahren wurde Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen (Bayern) planmäßig am 31. Dezember 2017 außer Betrieb genommen. Die Genehmigung zum Abbau hatte Betreiber RWE bereits am 11. Dezember beantragt. Die Abbaugenehmigung wird nun am 22. März offiziell bekanntgegeben und zur öffentlichen Einsicht ausgelegt, teilt das Ministerium mit. Das Bundesumweltministerium hat zuvor dem Bescheid des bayerischen Staatsministeriums zugestimmt.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler): „Der Ausstieg aus der Kernenergie und die Umstellung auf erneuerbare Energien gehören zu den größten anstehenden umweltpolitischen Aufgaben. Die Genehmigung zum Abbau von Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen ist für Bayern ein weiterer bedeutender Schritt beim Ausstieg aus der Kernenergie.“

Das Kernkraftwerk Gundremmingen war bis zur Abschaltung von Block B das letzte Kernkraftwerk in Deutschland, das noch mehr als einen Reaktor in Betrieb hatte. Die Abschaltung des Siedewasserreaktors Block C wird planmäßig Ende 2021 erfolgen. Das KKW Gundremmingen lieferte einst eine Leistung von 1 344 MW. Die Blöcke B und C erzeugten pro Jahr rund 21 Mrd. kWh Strom und deckten damit rechnerisch rund 30 % des bayerischen Bedarfs.

Jonas Rosenberger

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