Um in diesem „Spannungsfeld“ eine möglichst reibungslose und effektive Kooperation über die Netzebenen hinweg zu unterstützen, hat das Forum Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE (VDE/FNN) einen Entwurf für „Technische Regeln für den Betrieb und die Planung von Netzbetreibern − Teil 1: Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze“ veröffentlicht. Sie werden beim Verband als Anwendungsregeln unter der Bezeichnung E VDE-AR-4141-1 geführt.
„Netzführung wird noch mehr Teamarbeit, als sie heute schon ist. Schalthandlungen sowie Bauarbeiten am Netz können mittlerweile spürbare Auswirkungen in über- und unterlagerten Netzen haben. Dafür sind neue Regeln notwendig“, erklärt Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE/FNN.
Zentrales Element der Regeln ist die Abstimmung unter den Netzbetreibern verschiedener Ebenen. Dafür hat der Verband die Prozesse und den Datenumfang definiert. Sie erstrecken sich von der mittelfristigen Netzplanung über geplante Abschaltungen im täglichen Netzbetrieb bis hin zu Informationen zum Netzzustand und der Priorisierung bei gegenläufigen Signalen.
Künftig sollen die Netzbetreiber die Pflicht haben, einen Netzzustandsmonitor einzurichten. In diesen soll der jeweils über- oder untergelagerte Netzbetreiber Einblick haben. Als Umsetzungsfrist sind zwei Jahre nach Inkrafttreten der Anwendungsregel vorgesehen.
Nach Angaben des VDE ersetzt die Anwendungsregel E VDE-AR-N 4141-1 Teile des Transmission Code 2007 und des Distribution Code 2007. Gleichzeitig trage sie den Anforderungen aus den drei europäischen Network Codes „Demand Connection“, „Emergency and Restoration“ sowie „System Operation Guideline“ Rechnung.
Der Entwurf ist über die Webseite www.vde.com/de/fnn verfügbar. Bis zum 25. Oktober 2017 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. Nähere Informationen sind hier verfügbar.
Aber nicht nur die Schnittstellen zwischen den Netzebenen sind im Fokus des Forums Netztechnik/Netzbetrieb, sondern auch die Schnittstellen zwischen den Verteilnetzbetreibern. Dazu erarbeiten die Experten des VDE ebenfalls eine Anwendungsregel.