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Evaluierungsbericht: Kommunale geben nicht auf

Während der Bundesverband Neue Energiewirtschaft  (BNE) den Bericht der Bundesnetzagentur lobt, zeigen sich die kommunalen Unternehmen kämpferisch. Das letzte Wort hat dann der Bundesrat.
Noch zurückhaltend reagiert die Thüga auf den Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung, den die Bundesnetzagentur (BNetzA) in dieser Woche dem Bundeswirtschaftsministerium übergeben hat.. Für eine umfassende Bewertung sei es noch zu früh, sagt Michael Riechel. „Allerdings sehen wir bei der für uns entscheidenden Frage ‚Schafft die neue Anreizregulierung ausreichende Investitionssicherheit, um kommunales Vermögen in Netze zu investieren‘ bei den drei vorgeschlagenen Modelle noch keine entscheidenden Fortschritte. Insbesondere das für uns wichtige Modell der Investitionskostendifferenz wird nicht entsprechend gewürdigt“, so Riechel. Und er betont: „In die Ausgestaltung der Anreizregulierungsverordnung werden wir uns weiterhin aktiv einbringen.“

Noch deutlicher wird der VKU: Die von der BNetzA vorgeschlagenen Änderungen seien nicht ausreichend, um das grundsätzliche Problem des Zeitverzugs bei der Anerkennung von Investitionen, das für alle Verteilnetzbetreiber bestehe, zu beheben. So ließen sich beispielsweise die Vorteile des Instruments der Investitionsmaßnahme, das auf die Übertragungsnetze angewendet werde, nicht ohne weiteres auf die Verteilnetze übertragen. Der Vorschlag der Behörde sei ein sehr bürokratisches und aufwändiges Verfahren für lediglich einige wenige Unternehmen und lasse die Belange der anderen Netzbetreiber, insbesondere der städtischen, außer Acht.

Darüber hinaus bringt der Verband der kommunalen Unternehmen erneut das Modell der Investitionskostendifferenz ins Spiel, für das er sich im vergangenen Jahr mit einem Positionspapier stark machte. Mit diesem sei ein „guter Vorschlag ausgearbeitet und treffend ausformuliert worden“. Allerdings hat sich die Bundesnetzagentur deutlich gegen diesen Ansatz ausgesprochen, der auf Vorschlägen des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates beruht. Der VKU hat jedoch bereits angekündigt, dieses Modell in der weiteren Diskussion um die Anreizregulierung wieder vorzubringen.

Im weiteren Prozess um die Novelle der Anreizregulierungsverordnung werden ohnehin die Länder das letzte Wort haben. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums komme es zwar darauf an, welche Sachverhalte im Einzelnen geregelt würden. Doch man könne davon ausgehen, dass die Verordnung zustimmungspflichtig durch den Bundesrat sei.

Der BDEW begrüßt den Bericht der Bundesnetzagentur. Er habe viele wichtige Fakten und Lösungsansätze herausgearbeitet, liefere aber noch keine konkreten Lösungen zur notwendigen Weiterentwicklung der Anreizregulierung. Gleichzeitig betont Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung: „Es darf künftig nicht mehr im Fokus stehen, allein die Kosten zu senken, sondern es müssen auch die für die Integration der erneuerbaren Energien notwendigen Investitionen angereizt werden.“ Die angestrebte Verbesserung der Investitionsbedingungen in den Verteilnetzen werde mit den von der BNetzA vorgeschlagenen Modellen jedoch nicht erreicht, kritisiert Müller. Und auch sie bringt das hauseigene Modell ins Spiel: Das vom BDEW entwickelte Antragsmodell könnte die Investitionsbedingungen zielgenau dort verbessern, wo Handlungsbedarf besteht.

Sehr positiv sieht dagegen der BNE den Evaluierungsbericht. Er sei ein „Signal für mehr Transparenz“. In ihrem Bericht hatte die Behörde unter anderem eine verbindliche Veröffentlichung der Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber zum 15. Oktober eines jeden Jahres angemahnt, falls nötig auch auf Grundlage fundierter Schätzungen, während die Transportnetzbetreiber jeweils zum 1.Oktober ihre Netzentgelte veröffentlichen sollten. Gleichzeitig kam sie zu dem Schluss: „Materiell wirken sich die Änderungen für den betroffenen Netzbetreiber nicht stark aus. Sämtliche Kosten, die mit einem Zeitverzug von zwei Jahren in die kalenderjährliche Erlösobergrenze einfließen, liegen gesichert auch schon zum 15. Oktober vor.“ Im Übrigen werde auch derzeit schon vielfach mit Prognosewerten kalkuliert. Eine daraus resultierende Über- oder Unterdeckung solle über das Regulierungskonto ausgeglichen werden.

Für BNE-Geschäftsführer Robert Busch steht damit fest: „Die Verteilnetzbetreiber haben nun keine Ausrede mehr, um sich vor verbindlichen Angaben zu drücken.“
Grundsätzlich zeige die Analyse der BNetzA, dass die Anreizregulierung funktioniere, so Busch. Von einer Existenzgefährdung kommunaler Unternehmen aufgrund der Effizienzvorgaben könne keine Rede sein

Darüber hinaus weist der BNE darauf hin, auch die Bundesnetzagentur habe eine klare Besserstellung kleiner Netzbetreiber durch vereinfachte Vorgaben der Anreizregulierung festgestellt, die der Verband bereits früher kritisiert habe. „Die Begünstigungen für die ohnehin zu kleinen Verteilnetzbetreiber müssen daher abgeschafft werden“, fordert Busch. Schließlich solle die Novelle der Anreizregulierung auch dazu genutzt werden, die Abrechnungsentgelte zu streichen, die sich pro Jahr auf mehr als eine halbe Milliarde Euro beliefen und nur dafür anfielen, dass die Netzbetreiber eine Rechnung für die Netznutzung erstellen.

Fritz Wilhelm

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