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Bundesrat stimmt für Abschaffung der Störerhaftung

Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Zugänge brauchen die Risiken durch die Störerhaftung nicht mehr fürchten.
Urheberrechtsinhaber dürfen künftig weder Schadenersatz noch Abmahngebühren von Hotspot-Betreibern verlangen, wenn über das angebotene öffentlich zugängliche WLAN unerlaubt geschützte Werke etwa durch File-Sharing illegal verbreitet wurden. Der Bundesrat hat am 22. September einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Zuvor hatte bereits Ende Juni der Bundestag nach langen und kontrovers geführten Diskussionen eine Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.

Damit können Betreiber öffentlich zugänglicher Internetzugänge über drahtlose Netzwerke ihre Dienste Dritten anbieten, ohne dabei fürchten zu müssen, dass sie für Rechtsverstöße ihrer Nutzer abgemahnt oder haftbar gemacht werden.

Dies betrifft nicht nur Cafébetreiber und Ladenbesitzer, sondern auch Stadtwerke und Telekommunikationsunternehmen, die ein öffentliches WLAN etwa in einer Fußgängerzone betreiben. Sie sind künftig nicht mehr dazu verpflichtet, Nutzer zu registrieren und ein Passwort für die Nutzung zu verlangen.

Die Gesetzesänderung tritt in Kraft, sobald die neue Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.

Kai Eckert

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