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Bundesrat fordert Änderungen an Windkraft-Ausschreibungen

Ein Gesetzentwurf des Bundesrats sieht vor, die Modalitäten des EEG bei Windkraftausschreibungen zu ändern und das Fördervolumen anzuheben.
Der Bundesrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den Bundestag einzubringen. Wie der Rat mitteilt, sollen dadurch Fehlentwicklungen beim Ausbau der Windenergie an Land verhindert werden. Die geschäftsführende Bundesregierung muss nun innerhalb von sechs Wochen zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Vorgesehen ist, dass die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften bei Windkraftausschreibungen in diesem Jahr und im ersten Halbjahr 2019 komplett wegfallen. Bürgerenergiegesellschaften konnten im vergangenen Jahr beispielsweise ohne eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen und erhielten zudem mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte.

In der Praxis führten diese Sonderrechte dazu, dass die Bürgergesellschaften nahezu alle Ausschreibungen gewannen und auch einige wenige Projektierer zum Zuge kamen, die als Dienstleister neu gegründeter Bürgergesellschaften auftraten. Laut Bundesrat entstanden dadurch wirtschaftliche Verwerfungen bei allen übrigen Windanlagenherstellern.

Der kommenden Ausbau-Flaute entgegenwirken

Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass neben einer reduzierten Realisierungsfrist für Projekte das Fördervolumen in diesem Jahr schrittweise auf bis zu 1 650 MW erhöht werden soll. So möchte der Bundesrat die befürchtete Ausbaulücke in den Jahren 2019 und 2020 abmildern. Diese könnte dann entstehen, wenn die Bürgerenergiegesellschaften bei ihren im vergangenen Jahr bezuschlagten Projekte von der verlängerten Realisierungsfrist Gebrauch machen.

Nach Einschätzung von Experten ist der Einbruch beim Windkraftausbau und der damit verbundene Arbeitsplatzabbau bei Windturbinenherstellern, ihren Zuliefererbetrieben und den Projektierern in den nächsten Jahren jedoch nicht zu vermeiden. Die Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hatten sich im Bundesrat daher für eine zusätzliche Ausschreibung in diesem Jahr stark gemacht und Zusatzvolumina in Höhe von 1 400 MW bis 2 000 MW gefordert.

Der gemeinsame Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen zu einem verstärkten Ausbau der Windenergie auf See wurde in der aktuellen Sitzung an die Ausschüsse überwiesen. Dieser sieht vor, dass der bislang gültige Ausbaudeckel von 15 000 MW bis 2030 auf mindestens 20 000 MW erhöht wird.

Branche begrüßt Gesetzesentwurf

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte in einer Stellungnahme den heutigen Bundesrats-Beschluss. „Damit werden Fehler im Ausschreibungssystem korrigiert. Zugleich wird der drohenden Zubaudelle entgegengewirkt, die durch die 2017 erfolgten Zuschläge an Projekte mit einer Umsetzungsfrist von bis zu viereinhalb Jahren drohen würde“, erkläre der Verband. Nun müsse sich der Bundestag schnell damit befassen, um der Industrie Planungssicherheit zu geben. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf.
 
Der heutige Beschluss wurde auch von Baden-Württemberg mitgetragen. Landesenergieminister Franz Untersteller (Grüne) sagte: „Es ist richtig, zumindest bis Mitte 2019 nur noch solche Windkraftprojekte an den Ausschreibungen zuzulassen, die bereits das anspruchsvolle Genehmigungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben.“ Der Beschluss solle nicht als Entscheidung gegen Bürgerenergiegesellschaften gesehen werden. Baden-Württemberg war bei den bisherigen Ausschreibungsrunden komplett leer ausgegangen.

Jonas Rosenberger

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