Ein Absinken der Netzfrequenz auf 49,5 Hertz führte bisher zu einer automatischen und gleichzeitigen Abschaltung großer Erzeugungskapazitäten. Dabei handelt es sich um Windenergie-, Biomasse-, Kraft-Wärme-Kopplungs- und Wasserkraftanlagen mit insgesamt 27 GW installierter Leistung. Künftig sollen die Anlagen in einem gestuften Verfahren vom Netz gehen, so dass dessen Stabilität insgesamt nicht gefährdet wird. Dies erfordert allerdings, wie aus einer Erläuterung des Bundesrats hervorgeht, die technische Nachrüstung von 21 000 Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW.
Angesichts der von der Verordnung festgesetzten 12-Monats-Frist für die Nachrüstung sei der Zeitplan sehr ehrgeizig, so BDEW-Chefin Müller. Sie appelliere deshalb an die Anlagenbetreiber, zügig nachzurüsten und so die Netzbetreiber bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen.