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Netze BW ändert Abschaltfrequenzen

Der Verteilnetzbetreiber im EnBW-Konzern hat einspeisende Erzeugungsanlagen an die Regelungen der Systemstabilitätsverordnung angepasst.
 
Die Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung, die im März 2015 verabschiedet wurde, ist die Reaktion der Bundesregierung auf das sogenannte 49,5-Hertz-Problem. Mit einer Anpassung der Abschaltfrequenzen von Windkraft-, Biomasse-, Wasserkraft- und KWK-Anlagen soll erreicht werden, dass diese Anlagen nicht mehr alle zeitgleich automatisch vom Netz gehen, wenn die Netzfrequenz auf 49,5 Hertz absinkt, sondern in einem gestuften Prozess. So soll der stabilitätsgefährdende plötzliche Wegfall von mehreren Gigawatt Erzeugungskapazität verhindert werden.

Bis zum März 2018, also drei Jahre nach der Verabschiedung der Verordnung sollen alle 21 000 bundesweit betroffenen Anlagen mit einer Gesamtleistung von 27 Mio. kW umgerüstet sein. Dabei geht es um Anlagen mit mehr als 100 kW. Kleinanlagen sind nicht betroffen. Die Kosten der Umstellung bezahlen grundsätzlich die Anlagenbetreiber. Einen Teilbetrag können die Netzbetreiber tragen. Dieser fließt dann in die Kalkulation der Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber ein.

Netze BW hat nun 1 000 Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt 1,4 Mio. kW umgestellt. Im Unternehmen wurde dafür ein eigenes Projekt „49,5 Hertz“ ins Leben gerufen, in dessen Rahmen weitere kommunale Netzbetreiber und EnBW-Töchter betreut wurden. Zuvor hatte die EnBW-Tochter nach eigenen Angaben bereits 60 000 Photovoltaikanlagen mit jeweils mehr als 10 kW Leistung umgerüstet. Diese Anlagen waren vom sogenannten 50,2-Hertz-Problem betroffen.

Sofern im Zuge hohen Solarstromeinspeisung die Netzfrequenz auf 50,2 Hertz ansteigen würde, würde eine riesige Zahl von Solaranlagen gleichzeitig von der Niederspannung gehen, so dass Erzeugungsleistung im hohen einstelligen Gigawatt-Bereich plötzlich ausfallen würde. Deshalb hat eine frühere Version der Systemstabilitätsverordnung die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, ab 2012 die erforderliche Nachrüstung vorzunehmen. Die Nichtbeachtung der Pflichten und Fristen hätte nach Angaben von Netze BW für die Anlagenbetreiber den Verlust der EEG-Vergütung, die Streichung der Marktprämie oder gar ein Bußgeld durch die Bundesnetzagentur bedeuten können.

Demnach gibt die Systemstabilitätsverordnung nun vor, dass künftig keine automatische Trennung der betreffenden Anlagen mehr bei einer Netzfrequenz zwischen 47,5 Hertz und einschließlich 50,20 Hertz erfolgen soll, wobei die obere Abschaltfrequenz zwischen 50,2 und 51,5 Hertz liegen muss. „Sie ist weiterhin so festzulegen, dass sich eine gleichmäßige Verteilung der oberen Abschaltfrequenzen über die gesamte Leistung des betroffenen Anlagenbestandes ergibt“, so die Verordnung im Wortlaut.

Fritz Wilhelm

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