Home » Beratung & Studien » Bundesnetzagentur informiert über Mieterstrom

Bundesnetzagentur informiert über Mieterstrom

Die Behörde hat einen Fragen-Antwort-Katalog zum Mieterstromzuschlag veröffentlicht.
Als „Hinweis zum Mieterstromzuschlag als eine Sonderform der EEG-Förderung“ ist das zwölfseitige Papier der Bundesnetzagentur beschrieben. Es diene den betroffenen Unternehmen und Bürgern als Orientierungshilfe, „um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern und Rechtsunsicherheiten zu vermindern“, heißt es dazu aus Bonn. Der Hinweis schildert die Mieterstom-Förderung nach dem EEG aus Sicht des geförderten Anlagenbetreibers, also des Mieterstrom-Lieferanten.

Erläutert werden in zwölf Fragen-Antwort-Abschnitten beispielsweise was der Mieterstromzuschlag überhaupt ist und wie er sich zusammensetzt. Weiterhin wird beschrieben, welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Mieterstrommodellen gegeben sein müssen oder welche Pflichten der Betreiber hat.

Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine neue Förderung nach dem EEG für Solarstrom. Den Zuschlag kann ein Betreiber seit Juli 2017 bei einer neu in Betrieb genommenen Solaranlage auf einem Wohngebäude in Anspruch nehmen, wenn er den Solarstrom an die Hausbewohner liefert. Das Papier der Bundesnetzagentur kann auf deren Internetseite heruntergeladen werden.

Stefan Sagmeister

About emvg